Verwaltungsvereinfachung a la Finanz
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Steuererklärungsformulare für die Veranlagung 2003 erheblich ausgeweitet und durch neue Beilagen ergänzt.
Das Formular für die Einkommensteuererklärung (E1) wurde von bisher 4 auf jetzt 8 Seiten verdoppelt. Überdies hat die Finanzverwaltung drei neue Beilagen zum Einkommensteuerformular (Formulare E1a, E1b und E1c) eingeführt. In diesen Beilagen, insbesondere in dem Formular E 1a, werden detaillierte Angaben zum Jahresabschluss abverlangt, die zum Teil nur durch mühsames Herausrechnen aus der Buchhaltung ermittelt werden können.
Damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Umfang des zusätzlichen Arbeitsaufwandes haben: in der Einkommensteuerklärung für 2002 werden 67 Kennzahlen abgefragt, in der Einkommensteuererklärung 2003 müssen aber mitsamt der Beilage E 1a 160 (!) Kennzahlen ausgefüllt sein. Der Umfang der abgefragten Kennzahlen hat sich also fast verdreifacht. Allein die Erläuterungen zum Einkommensteuerformular und zu den neuen Beilagen umfassen 22 Seiten. Das korrekte Ausfüllen der Kennzahlen der Beilage E 1a erfordert zum Teil eine Umstellung der Buchführung, da der Konteninhalt und der vorgeschriebene Inhalt der Kennzahlen der Beilage E 1a erst zur Deckung gebracht werden müssen.
Außerdem besteht ab 1.1.2004 die Verpflichtung, die Steuererklärungen elektronisch einzureichen. Diese Verpflichtung wurde für den gesamten Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder in überfallsartiger Weise eingeführt. Die technische Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung wird seitens der Finanzverwaltung erst ab Anfang Mai 2004 gegeben sein. Die Software-hersteller arbeiten noch immer an den erforderlichen Softwareupdates, weshalb es derzeit auch nicht möglich ist, sich auf die im Zuge der elektronischen Übermittlung eintretenden Programmänderungen entsprechend vorzubereiten.
Obwohl wir gewohnt sind, uns auf alljährliche Änderungen rechtzeitig und erfolgreich einzustellen, verursacht der unverhältnismäßig höhere Arbeitsaufwand eine zeitliche Mehrbelastung in unserer Kanzlei, wozu zu allem Überdruss noch Kosten für die Softwareupdates kommen. Daher wollen wir unsere Klienten bei der Gelegenheit schon heute um Verständnis bitten, dass wir möglicherweise nicht umhin können werden, für die Erstellung der Steuererklärungen 2003 ein höheres Honorar in Rechnung zu stellen als im Vorjahr.