Die verdeckte Gewinnausschüttung in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2001

von Benjamin Twardosz
PDF-Datei; Dateigröße: 359 K
die Rl. wurden am 11. Nov. 2001 vom BMF vorgestellt

In den neuen Körperschaftsteuerrichtlinien haben sich auch einige Neuerungen betreffend die verdeckte Gewinnausschüttung ergeben.

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man direkte oder indirekte Zuwendungen (zB Gehalt, Pension) einer Körperschaft (zB einer GmbH) an ihr nahestehende Personen (zB einen Gesellschafter), die nach außen hin nicht als Gewinnausschüttungen in Erscheinung treten, ihre Ursache aber im Gesellschaftsverhältnis haben. Wenn eine "VGA" nicht aufgedeckt wird, sparen sich die Gesellschaft und der Gesellschafter uU viel Steuer. Die Finanzverwaltung versucht daher, in Anlehnung an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, Kriterien aufzustellen, die der Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung dienen sollen.

Wenn Sie daher zB als Gesellschafter einer GmbH oder als ein Verwandter dieses Gesellschafters mit der GmbH in eine Rechtsbeziehung treten (Darlehensvertrag, Dienstverhältnis, Miete u.v.a.m.), sollten Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen, aber dabei auch deren Grenzen kennen.

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