Änderungen des finanzstrafrechtlichen Rechtsmittelverfahrens durch das Abgabenrechtsmittelreformgesetz unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte

von Mag. Mag. Benjamin Twardosz
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Durch das Abgabenrechtmittelreformgesetz wurde der Unabhängige Finanzsenat nicht nur für das Abgabenverfahren sondern auch für das Finanzstrafverfahren als Rechtsmittelinstanz eingeführt. Er ersetzt damit die Finanzlandesdirektionen, die vorher diese Aufgabe übernommen haben und wurde nach dem Vorbild der UVS (Unabhängigen Verwaltungssenate) und des UBAS (Unabhängiger Bundesasylsenat) eingerichtet um mehr Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.

Gerade das Finanzstrafverfahren ist als ein Strafverfahren eine grundrechtsnahe Materie und das neue Verfahren verdient Beachtung auch aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive. Die Arbeit stellt kurz das bisherige Rechtsmittelverfahren dar, wie es nicht nur für das Finanzstrafverfahren sondern auch für das Abgabenverfahren vor der FLD geführt wurde, geht auf die Änderungen ein und stellt das neue Verfahren vor dem UFS dar. In einem eigenen Kapitel wird das neue Verfahren auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten untersucht, wobei der Autor zu dem Schluß kommt dass der Rechtsschutz durch das neue Verfahren auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem herkömmlichen Verfahren erfahren hat. Dennoch bleiben einige Kritikpunkte über, die ebenfalls angesprochen werden.

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