Maßnahmen zur vereinfachenden Sicherung des Steueranspruchs
von Mag. Benjamin Twardosz
PDF-Datei; Dateigröße: 447 K
Die Umsatzsteuer
sollte nach dem Grundsatz der Kostenneutralität, den der EuGH als leitenden Grundsatz
des EG-Umsatzsteuerrechtes ansieht, ein Durchlaufposten
für den Unternehmer sein und ihm keine Kosten und kein Risiko verursachen. Dies
hängt damit zusammen, daß die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer ist, die der Unternehmer an den Verbraucher
weiterleitet, während er selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist für
Leistungen die er für die Erstellung dieser Waren und Dienstleistungen bezogen
hat.
In der Praxis
kann es trotzdem dazu kommen, daß der
Unternehmer auf der Umsatzsteuer „sitzen bleibt“ und sie dadurch zum
Kostenfaktor wird. Somit kann auch die Umatzsteuer betriebswirtschaftlich
interessant werden.
Eine besondere
Rolle spielen dabei Maßnahmen, die der vereinfachenden Sicherung des
Steueranspruches dienen. Sie entstehen aus dem legitimen Bedürfnis des Staates
das Steueraufkommen zu gewährleisten.
Lesen Sie in
diesem Beitrag daher nach, welche Risiken
es zu beachten gilt, wenn der Staat seinen Steueranspruch sichert.
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