Maßnahmen zur vereinfachenden Sicherung des Steueranspruchs

von Mag. Benjamin Twardosz
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Die Umsatzsteuer sollte nach dem Grundsatz der Kostenneutralität, den der EuGH als leitenden Grundsatz des EG-Umsatzsteuerrechtes ansieht, ein Durchlaufposten für den Unternehmer sein und ihm keine Kosten und kein Risiko verursachen. Dies hängt damit zusammen, daß die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer ist, die der Unternehmer an den Verbraucher weiterleitet, während er selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist für Leistungen die er für die Erstellung dieser Waren und Dienstleistungen bezogen hat.

In der Praxis kann es trotzdem dazu kommen, daß der Unternehmer auf der Umsatzsteuer „sitzen bleibt“ und sie dadurch zum Kostenfaktor wird. Somit kann auch die Umatzsteuer betriebswirtschaftlich interessant werden.

Eine besondere Rolle spielen dabei Maßnahmen, die der vereinfachenden Sicherung des Steueranspruches dienen. Sie entstehen aus dem legitimen Bedürfnis des Staates das Steueraufkommen zu gewährleisten.

Lesen Sie in diesem Beitrag daher nach, welche Risiken es zu beachten gilt, wenn der Staat seinen Steueranspruch sichert.

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