Pflichtprüfung



    Die Berufsbefugnis "Wirtschaftsprüfer" unseres Seniorpartners Dr. Michael Twardosz umfasst auch das Erteilen förmlicher Bestätigungsvermerke. Diese Leistungen erbringt nicht unsere Gesellschaft sondern der Gesellschafter persönlich.

    Die Befugnis des Gesellschafters Dr. Michael Twardosz umfasst insbesondere
  • die Abschlußprüfung (§ 274 UGB) und damit verbundene Erteilung des förmlichen Bestätigungsvermerks
  • Gründungs- und Pflichtprüfung von Stiftungen nach österreichischem Recht
  • Gründungsprüfung von Aktiengesellschaften und die
  • Pflichtprüfung von Vereinen.