Auszug aus dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

BGBl. I Nr. 58/1999; die Hervorhebungen durch Fettdruck scheinen im Bundesgesetzblatt nicht auf

4. Abschnitt
Prüfungen - Steuerberater

Fachprüfung

§ 28. Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus

  1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 29 und

  2. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 30.