Auszug aus dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
BGBl. I Nr. 58/1999; die Hervorhebungen durch Fettdruck scheinen im Bundesgesetzblatt nicht auf
4. Abschnitt
Prüfungen - Steuerberater
Fachprüfung
§ 28. Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus
- dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 29 und
- dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 30.