Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen
("Reverse Charge")

(8.7.02)

Durch das zweite Abgabenänderungsgesetz 2002 erfolgt, hauptsächlich zur Verhinderung von Vorsteuerbetrug, eine umwälzende Neuregelung der Umsatzsteuer im Bereich der Bauleistungen.

Steuerschuldner ist ab 1.10.2002 nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger. Wegen dieser Umkehrung wird die Methode "reverse charge" genannt.

Der Leistungsempfänger kann seine Schuld mit der ihm durch eine ordnungsmässige Rechnung vermittelte Vorsteuer kompensieren, sodass keine Liquiditätsbelastung entsteht.

Näheres erfahren unsere betroffenen Klienten individuell.

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