Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben

(16.4., 8.7.02, 23.8.03 )

Die Sozialversicherungsprüfung, die Lohnsteuerprüfung und Prüfung des Dienstgeberbeitrages, sowie die Prüfung der Kommunalsteuer (und der Dienstgeberabgabe "U-Bahn-Steuer" in Wien) erfolgten bis Ende 2002 durch Organe der Krankenversicherungsträger, der Finanzämter und der Gemeinden, und zwar jeweils durch unterschiedliche Prüforgane zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Alle drei Prüfungen beziehen sich aber auf die gleichen Aufzeichnungen (Lohnkonto und Buchhaltung).
Durch eine gesetzliche Neuregelung werden alle lohnabhängigen Abgaben seit 1. 1. 2003 durch nur ein Prüfungsverfahren behandelt. Die Prüfung ist im Regelfall von einem einzelnen Prüfungsorgan (einem Prüfer aus dem Bereich der Sozialversicherung oder aus dem Bereich der Finanzverwaltung) durchzuführen.

Bei der Bescheiderstellung und der Erhebung von Abgaben und Beiträgen wird keine Änderung eintreten. Ebenso wird das Rechtsmittelverfahren unverändert bleiben. Die Krankenkassen und die Gemeinden werden nicht an die Prüfungsfeststellungen des Prüfungsorgans gebunden sein und daher bei der Bescheiderstellung von den Prüfungsfeststellungen abweichen können, was zunächst nichts Besonderes ist, weil das schon jetzt für die Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfer/innen so ist. In der Praxis allerdings weichen die von den Prüfern und Prüferinnen "vorgeschlagenen" Maßnahmen nicht von den nachfolgenden Bescheiden des Finanzamtes ab. Ob sich aber die jeweilige Behörde bzw. Krankenkasse auch an die Feststellungen des "fremden" Prüforgans halten wird, wird spannend sein. Es ist auch zu befürchten, daß vielleicht anfangs unterschiedliche Wertungen ein- und desselben Sachverhalts erfolgen werden, je nachdem, ob diesen Sachverhalt im Betrieb "X" ein Krankenkassenprüfer oder im Betrieb "Y" ein Lohnsteuerprüfer festgestellt hat.

Weiters werden Lohnzettel und Krankenkassen-Beitragsgrundlagennachweis zusammengefaßt werden. Es ist daher seit 1.1.2003 nur eine Meldung erforderlich, die entweder über das "EDV-Portal" der Finanzverwaltung oder über das der Krankenkassen erfolgen kann.

Das Zusammenwirken von Krankenkasse und Fiskus bei der gemeinsamen Prüfung wird weiters dazu führen, daß personenbezogene Daten über Beitrags- und Steuerzahlungen bei beiden Stellen verarbeitet werden.

Die Gemeindeabgabenprüfung wird ebenfalls seit 1. 1. 2003 durch Prüfer des Finanzamtes oder der Sozialversicherung erfolgen.

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