FinanzOnline
(31.1.02)
Die Fassung 2002 der FinanzOnline-Verordnung sieht vor, daß nunmehr auch Datenübertragungen nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, dem Kapitalverkehrsteuergesetz und dem Grunderwerbsteuergesetz möglich sind.
Wir haben seit Beginn dieses Onlinedienstes, schon in der Testphase, daran teilgenommen und können daher bereits seit mehreren Jahren für unsere Klienten kostengünstiger und synchron mit den Finanzbehörden sämtliche Angaben zB über die Buchungen auf den Abgabenkonten abrufen, Fehlbuchungen der Finanzkasse zur Korrektur beantragen, aktuelle Kontostände und die derzeitige Veranlagungssituation überprüfen, Akteneinsicht nehmen, Eingaben tätigen und nunmehr auch Steuererklärungen nach den oa Gesetzen abgeben.