Übergabe der Bücher an die Betriebsprüfungsorgane
auf Datenträgern
(21.10.02 )
Seit Jänner 1999 gilt die Bestimmung der Bundesabgabenordnung, wonach bei EDV-Buchführung, die auch Ausdrucke herstellt, (auf Verlangen) der Behörde Druckdateien auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen sind.Ein ausführlicher Erlaß hierzu (vom 3.7.2000) gibt darüber Auskunft, wie die Behörde sich die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wünscht.
Jedenfalls läßt die Betriebsprüfung über diese (am besten auf CD gebrannten) Datenfiles ein Prüfprogramm laufen und gewinnt dadurch zusätzliche Informationen für den Prüfungsvorgang.
Für die bei uns geführten Bücher und auch für die von Ihnen erstellte Buchhaltung, die Sie uns "im Verbund" übergeben, entsprechen wir dieser seit kurzem von der Behörde zunehmend eingesetzten Methode, was strategische Vorteile im Prüfungsverfahren bringt.